Generell gilt, dass mit Bezug der Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung und Austritt aus dem Unternehmen auch die Nestlé Rente beantragt werden kann.
Sie können Ihre Nestlé Rente mit nur wenigen Klicks über Ihr Mitgliederportal beantragen. Der digitale Rentenantrag ist schnell ausgefüllt und einfach aufgebaut. Diesen finden Sie in der Rubrik „Formulare & Information“ unter "Formulare" der "Fragebogen/Antrag zur Nestlé Rente". Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und senden das Dokument mit allen angegebenen Anlagen (Rentenbescheid Deutsche Rentenversicherung in Kopie, ggf. Schwerbehindertenausweis, Geburtsurkunde Kind in Kopie) an uns zurück.
Die Nestlé Rente wird bargeldlos und nachschüssig, sprich zu Ende des Monats, an Sie überwiesen.
Ja, die Rente ist entweder lohnsteuerpflichtig oder im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu versteuern. Weitere Informationen und eine Ausfüllhilfe hierzu finden Sie in unserem Portal.
Generell ja. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann fallen Beiträge zur Krankenversicherung- und Pflegeversicherung in voller Höhe an. Weitere Infomrationen erhalten SIe in unserem Mitgliederportal.
Im Mitgliederportal stellen wir Ihnen die monatliche Rentenabrechnung zur Verfügung.
Bitte melden Sie uns alle persönliche Veränderungen, die einen Einfluss auf die Kommunikation bzw. Rentenzahlung haben können.
Ja, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann fallen Beiträge zur Krankenversicherung- und Pflegeversicherung in voller Höhe an. Wir behalten diese Beiträge ein und führen diese für Sie an die Krankenkasse ab. Ihre Nestlé Rente bleibt jedoch beitragsfrei, wenn Ihre Rente einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und Sie keine weiteren Bezüge erhalten. Weitere Infomrationen erhalten Sie in unserem Mitgliederportal.
Sie erhalten Ihren Rentenbescheid immer erst im Monat des Rentenbeginns. Sollten Unterlagen oder Daten fehlen, werden wir uns immer bei Ihnen melden.
Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Abfindung der Nestlé Rente möglich?
Eine Abfindung der Nestlé Rente ist grundsätzlich möglich, wenn kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht und die zu erwartende Nestlé Rente eines Versicherten einer sogenannten Kleinstanwartschaft entspricht. Als Kleinstanwartschaft wird die zu erwartende Rente betitelt, wenn diese unter 1 % der monatlichen Bezugsgröße (gemäß § 18 SGB IV) liegt. Dies ist demnach eine von der Gesetzgebung definierte Größe. Die Größe ist dynamisch und hängt von dem zu Grunde gelegten Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung West im vorvergangenen Kalenderjahr ab. Somit ändert sich diese jährlich. In 2024 wird die Bezugsgröße 3.535,00 Euro zu Grunde gelegt. Die gesetzliche Größe, bis zu welcher die Abfindung einer Kleinstanwartschaft zulässig ist, beträgt in diesem Jahr 35,35 Euro monatlich (1 % von 3.535,00 €).
Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Freiwillige Weiterführung Ihres Versicherungsverhältnisses
Ob eine freiwillige Weiterführung möglich ist, werden wir Ihnen in Ihrem Austrittsschreiben mitteilen. Wenn die Möglichkeit besteht, muss die Einzahlung immer lückenlos nach Austritt erfolgen. Gerne können Sie uns davor auch anrufen. Wir beraten Sie gerne.
Die Höhe Ihrer erworbenen, garantierten Nestlé Rente teilen wir Ihnen automatisch nach Ihrem Austritt aus dem Unternehmen schriftlich mit. Zunächst werden Ihre Ansprüche automatisch ruhend gestellt (beitragsfrei). Grundsätzlich bieten wir Ihnen bei Austritt aus dem Unternehmen verschiedene Möglichkeiten an, wie Sie mit Ihrer Nestlé Rente weiter verfahren können.
Deckungskapitalübertragung - Übertragung auf eine andere Versorgungseinrichtung
Nach Ihrem Austritt gibt es zudem die Möglichkeit Ihren garantierten Anspruch auf eine andere Versorgungseinrichtung übertragen zu lassen. Die Prüfung, ob eine Übertragung stattfinden kann, übernehmen wir in Zusammenarbeit mit Ihrer neuen Versorgungseinrichtung für Sie. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Übertragung innerhalb eines Jahres nach Ihrem Austritt beantragen.
Unter diesem Link https://neversa.de/Account/Login finden Sie den Mitglieder-Login und gleichzeitig auch ein Erklärvideo zum erstmaligen Registrieren.
Für die Erstanmeldung ist eine einmalige Registrierung notwendig. Die Registrierung erfolgt über den gleichnamigen Button „Registrieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Schreiben per Post mit dem Initialpasswort.
Ja, so bleiben wir immer in Kontakt. Damit wir die Kommunikation aufrechterhalten können, bitten wir Sie sich im Mitgliederportal unter www.neversa.de/Portal zu registrieren.
Mit einem Klick, alles auf einen Blick - Ihre Nestlé Rente:
Vorteile, die Ihnen Ihr Mitgliederportal bietet:
- Digitale Ablage Ihrer Renteninformationen
- Digitale Antragsstellung
- Self‐Service – Änderung der persönlichen Daten sowie z.B. Benennung eines Lebenspartners
- Tagesaktuelle Rentenhöhe
- Formulare zur zusätzlichen Vorsorge über Entgeltumwandlung
- Broschüren zur Nestlé Rente
Vorteile, die Ihnen Ihr Mitgliederportal als Rentner bietet:
- Ändern Sie Ihre Bankverbindung für die Rentenzahlung und Ihre Anschrift selbst
- Digitale Ablage Ihrer Rentenabrechnungen und Steuerbescheinigungen
- Lassen Sie sich bis zu drei Dokumente pro Jahr aus Ihrem Portal kostenfrei nach Hause schicken
- Sichern Sie sich Ihren persönlichen Rabattcode für den Nestlé Marktplatz Shop und sparen Sie bis zu 40 %
- Unter „Häufige Fragen“ finden Sie in der Kategorie „Meine Nestlé-Rente“ ebenfalls die Ausfüllhilfe für Ihre Steuererklärung
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Sie erhöhen Ihre Nestlé Rente, indem Sie einen Teil Ihres Bruttoentgelts als zusätzliche Vorsorge verwenden. Der von Ihnen gewählte Beitrag zur Erhöhung Ihrer Nestlé Rente wird von Ihrem Bruttoentgelt (also vor Verbeitragung und Versteuerung) einbehalten. Dadurch vermindern sich Ihre Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
In 2024 können bis zu 604,00 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden, davon sind 302,00 Euro zusätzlich sozialversicherungsfrei.
- höhere Nestlé Rente im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
- höhere Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
- weniger Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
- zusätzliche Beiträge von Ihrem Arbeitgeber (bis zu 15 % Zuschuss)
Sie erhöhen Ihre Nestlé Rente, indem Sie einen Teil Ihres Nettoentgelts als zusätzliche Vorsorge verwenden. Der von Ihnen gewählte Beitrag als zusätzliche Vorsorge wird von Ihrem Nettoentgelt einbehalten (also nach Verbeitragung und Versteuerung). Für diese zusätzliche Vorsorge können Sie die staatliche Förderung für Familien und Alleinstehende (Riester Förderung) beantragen. Ihre Nestlé Rente erhöht sich weiter durch staatliche Zuschüsse. Die sich daraus ergebenden Rentenzahlungen sind zudem sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig in der Auszahlungsphase.
Bitte beachten Sie hierzu, wenn Sie das Unternehmen vor Bezug der Altersrente verlassen, ist eine evetuelle (siehe Frage "Kann ich meine Nestlé Rente auch vorzeitig abfinden lassen?") Kapitalabfindung nicht mehr möglich.
- höhere Nestlé Rente im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
- höhere Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
- zusätzlich staatliche Zuschüsse
- Rente aus staatlich geförderten Beiträgen ist in der Auszahlungsphase sozialversicherungsfrei
- höhere Nestlé Rente im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit ohne Zusatzbeitrag
- höhere Absicherung Ihrer Hinterbliebenen ohne Zusatzbeitrag
- Keine Abschlussgebühren
- Geringe Verwaltungskosten
- Überschüsse erhöhen Ihre Nestlé Rente
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfungen
Bitte füllen Sie diesen Antrag immer aus und senden ihn zurück an unseren Anbieter und teilen uns jede Änderung in diesem Antrag mit. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Sie jedes Jahr eine Grundzulage erhalten. Gerne können Sie uns einen Dauerzulagenantrag erteilen. Somit erhalten Sie diesen Antrag bis auf Widerruf nicht mehr. Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bei uns.